Allgemeine Geschäftsbedingungen
MovAcam Analyse-System – Hardware & Software-as-a-Service
Inhaltsverzeichnis
- Anbieterkennzeichnung (Impressum)
- Geltungsbereich
- Leistungsumfang
- Vertragsabschluss
- Vorvertragliche Informationspflichten nach FAGG
- Preise und Zahlungsbedingungen
- Zahlungskonditionen
- Eigentumsvorbehalt
- Lieferung und Gefahrenübergang
- Rücktrittsrecht
- Gewährleistung und Haftung
- Gerichtsstand und Rechtswahl
1. Anbieterkennzeichnung (Impressum)
Der Anbieter stellt die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen gemäß § 5 ECG (Firmenname, Anschrift, Kontaktangaben, Firmenbuchdaten, UID-Nummer, ggf. Aufsichtsbehörde) auf seiner Website bereit. Diese Angaben bilden einen integrierten Bestandteil dieser AGB.
2. Geltungsbereich
2.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen dem Anbieter und Kunden über den Erwerb von Hard- und Software zur Bewegungsanalyse, unabhängig davon, ob der Kunde Verbraucher oder Unternehmer ist. Diese AGB gelten, auch wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Vertragspartners, der selbst Unternehmer ist, gelten nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Anbieters/Verkäufers.
2.2. Sofern für Verbrauchergeschäfte iSd § 1 KSchG (= Konsumentenschutzgesetz) besondere Bestimmungen gelten, wird in diesen AGB ausdrücklich darauf hingewiesen.
2.3. Maßgeblich für sämtliche Preise sind die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses im Online-Shop des Anbieters auf dessen Website veröffentlichten Preise. Diese Preise gelten einheitlich für alle Verkaufsvarianten.
3. Leistungsumfang
3.1. Der Anbieter stellt Systeme zur Bewegungsanalyse bereit, bestehend aus hierfür konzipierter Hardware sowie einer einheitlichen Software zur Aufnahme, Darstellung und Auswertung von Bewegungsdaten.
3.2. Folgende Systemvarianten stehen zur Verfügung:
- Wassersystem
- Landsystem
- Landsystem‑Zusatz für Überkopf‑Aufnahmen
3.3. Der Lieferumfang ergibt sich aus der Produktbeschreibung im Online-Shop.
4. Vertragsabschluss
4.1. Der Vertragsabschluss kann auf zwei Arten erfolgen.
4.2. Online-Kauf
Der Kunde bestellt das gewünschte System über den Online-Shop. Die Inbetriebnahme erfolgt durch den Kunden selbst. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Anbieter die Bestellung des Kunden ausdrücklich annimmt oder die Ware versendet. Die automatische Eingangsbestätigung stellt noch keine Vertragsannahme dar. Der Kaufpreis ist sofort mit Vertragsabschluss fällig. Der Versand des Systems erfolgt ausschließlich nach vollständigem Zahlungseingang.
4.3. Kauf nach Beprobung
Der Anbieter fährt zum Kunden und führt vor Ort gegen Leistung einer Servicepauschale den Aufbau des Systems, die Inbetriebnahme einschließlich Funktionsprüfung sowie eine Demonstration der wesentlichen Systemfunktionen durch. Weitergehende Schulungen, individuelle Anpassungen oder weiterführender Support sind in diesem Leistungsumfang nicht enthalten. Solche Leistungen können auf Wunsch des Kunden gegen einen gesonderten Aufpreis erbracht werden.
Der Kunde trifft anschließend unmittelbar die Kaufentscheidung. Bei Kaufabschluss wird der Kaufvertrag vor Ort unterzeichnet; das System verbleibt sofort beim Kunden. Der Vertrag kommt mit der Unterzeichnung des Kaufvertrages vor Ort zustande. Sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 7 Tagen ab dem Termin der Beprobung zur Zahlung fällig.
5. Vorvertragliche Informationspflichten nach FAGG
5.1. Der Anbieter stellt dem Kunden im Online-Shop sämtliche Informationen gemäß §§ 4–8 FAGG zur Verfügung, insbesondere:
- Wesentliche Eigenschaften der Waren
- Gesamtpreis inkl. Steuern und Abgaben
- Versand‑ und Zusatzkosten
- Zahlungs‑, Liefer‑ und Leistungsbedingungen
- Informationen zum Widerrufsrecht
- Muster‑Widerrufsformular
5.2. Die Button-Lösung gemäß § 8 Abs 2 FAGG wird eingehalten („zahlungspflichtig bestellen“ oder gleichwertig).
6. Preise und Zahlungsbedingungen
6.1. Es gelten die Preise, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses im Online-Shop des Anbieters auf dessen Website veröffentlicht sind.
6.2. Die Servicepauschale für den Kauf nach Beprobung ist eine gesondert zu vergütende Leistung. Sie richtet sich nach der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses im Online-Shop des Anbieters veröffentlichten Preisliste.
6.3. Die Servicepauschale ist auch dann zu bezahlen, wenn anschließend kein Kaufvertrag zustande kommt.
6.4. Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
6.5. Rabatte und Skonti sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart sind.
6.6. Zahlungen gelten erst als erfolgt, wenn sie vollständig beim Anbieter eingelangt sind.
6.7. Der Kunde ist nicht berechtigt, eigene Forderungen gegen Forderungen des Anbieters aus dem gegenständlichen Vertragsverhältnis aufzurechnen, es sei denn, die Gegenforderung des Kunden wurde gerichtlich festgestellt oder vom Anbieter anerkannt. Bei Verbrauchergeschäften steht dem Kunden eine Aufrechnungsbefugnis auch dann zu, wenn seine Gegenforderung im rechtlichen Zusammenhang mit der Forderung des Anbieters aus dem gegenständlichen Auftragsverhältnis steht und wenn der Anbieter zahlungsunfähig sein sollte.
7. Zahlungskonditionen
7.1. Beim Online-Kauf ist der Kaufpreis sofort mit Vertragsabschluss fällig. Der Versand des Systems erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang.
7.2. Beim Kauf nach Beprobung ist der Kaufpreis innerhalb der im Kaufvertrag vereinbarten Frist zu bezahlen. Die Servicepauschale ist sofort nach Erbringung der Leistung fällig.
7.3. Bei Zahlungsverzug gelten bei Unternehmergeschäften Verzugszinsen gemäß § 456 UGB (9,2 % über dem Basiszinssatz) ab dem ersten Tag der Fälligkeit als vereinbart. Dabei ist der Basiszinssatz, der am ersten Kalendertag eines Halbjahres gilt, für das jeweilige Halbjahr maßgebend. Die Geltendmachung höherer Schäden nach gesetzlichen Bestimmungen bleibt vorbehalten.
7.4. Bei Zahlungsverzug bei einem Verbrauchergeschäft kann der Anbieter die gesetzlichen Verzugszinsen iHv 4 % begehren.
7.5. Mahngebühren betragen pauschal EUR 25,– pro Mahnung.
7.6. Sofern in Mahnungen keine Verzugszinsen oder Mahngebühren ausgewiesen sind, bedeutet dies keinen Verzicht darauf.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum des Anbieters.
8.2. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Anbieter nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen. Gegenüber Verbrauchern als Kunden wird dieses Recht nur ausgeübt, wenn zumindest eine rückständige Leistung des Kunden seit mindestens sechs Wochen fällig ist und er unter Androhung dieser Rechtsfolge und unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt wurde.
9. Lieferung und Gefahrenübergang
9.1. Online-Kauf
9.1.1. Beim Online-Verkauf erfolgt die Lieferung an die vom Kunden angegebene Adresse. Die Gefahr geht erst mit der Ablieferung der Ware an den Verbraucher oder einen von diesem bestimmten, vom Beförderer verschiedenen Dritten über (§ 7b KSchG).
9.1.2. Bei Unternehmergeschäften erfolgt der Gefahrübergang mit Übergabe an den Transportdienstleister (§ 429 UGB).
9.1.3. Liefertermine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Sofern keine ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Lieferung innerhalb der im Online-Shop angegebenen Lieferfristen.
9.1.4. Gegenüber Verbrauchern liefert der Anbieter die Ware ohne unnötigen Aufschub, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen ab Vertragsabschluss, sofern keine abweichende Lieferfrist vereinbart wurde. Eine längere Lieferzeit ist zulässig, wenn sie in der Produktbeschreibung oder im Bestellprozess transparent angegeben wurde und der Beschaffenheit oder dem Herstellungs- oder Konfigurationsaufwand des Systems entspricht. Die Lieferfrist beginnt mit dem Vertragsabschluss, jedoch nicht vor vollständigem Zahlungseingang.
9.2. Kauf nach Beprobung
9.2.1. Beim persönlichen Verkauf erfolgt keine Versendung.
9.2.2. Die Übergabe und damit der Gefahrenübergang treten mit der tatsächlichen Übergabe des Systems an den Kunden ein. Ab diesem Zeitpunkt trägt der Kunde die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung.
10. Rücktrittsrecht
10.1. Rücktrittsrecht beim Online-Kauf
10.1.1. Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht von 14 Tagen gemäß § 11 FAGG zu. Die Frist beginnt an dem Tag, an dem der Verbraucher den Koffer mit dem vollständig gelieferten System (Hardware mit Software) physisch übernimmt.
10.1.2. Werden Systembestandteile im Rahmen einer einheitlichen Bestellung getrennt geliefert, beginnt die Widerrufsfrist erst an dem Tag, an dem der Verbraucher die zuletzt gelieferte Komponente übernimmt.
10.1.3. Für Software, die in einer versiegelten Verpackung geliefert wird, erlischt das Widerrufsrecht mit Öffnen der Versiegelung. Bei vorinstallierter oder nicht versiegelter Software bleibt das Widerrufsrecht für das Gesamtsystem bestehen.
10.2. Widerrufsrecht beim Kauf nach Beprobung (Auswärtsgeschäft)
10.2.1. Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht von 14 Tagen gemäß § 11 FAGG zu.
10.2.2. Der Anbieter erbringt vor Abschluss des Kaufvertrages einen vollständigen Vor‑Ort‑Service bestehend aus Anfahrt, Aufbau, Inbetriebnahme, Funktionsprüfung und Demonstration.
10.2.3. Der Verbraucher bestätigt vor Beginn dieser Leistung durch Unterfertigung des Antrags auf die Vor-Ort-Beprobung ausdrücklich, (a) dass der Anbieter mit der Dienstleistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen darf, und (b) dass das Widerrufsrecht mit vollständiger Erbringung der Dienstleistung erlischt. In diesem Fall besteht kein Widerrufsrecht hinsichtlich der Servicepauschale.
10.3. Unternehmer können vom Vertrag nur aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder ausdrücklich vereinbarter Rücktrittsrechte zurücktreten.
11. Gewährleistung und Haftung
11.1. Die Gewährleistungsfrist für Unternehmergeschäfte beträgt 12 Monate. Mängel sind im Unternehmergeschäft unverzüglich, spätestens jedoch binnen 7 Tagen nach Übernahme schriftlich zu rügen. Im Unternehmergeschäft hat der Kunde nachzuweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war.
11.2. Bei begründeten Mängeln ist der Anbieter berechtigt, innerhalb angemessener Frist nach seiner Wahl den Mangel zu verbessern, das Fehlende nachzutragen oder die Ware zu ersetzen. Mehrere Nachbesserungen und Ersatzlieferungen sind zulässig. Im Falle der rechtzeitigen Verbesserung, Nachtrag der Fehlmenge oder Ersatzlieferung sind darüberhinausgehende Ansprüche wie Aufhebung des Vertrags oder Preisminderung ausdrücklich ausgeschlossen. Den Kunden trifft die Obliegenheit, eine unverzügliche Mangelfeststellung durch den Anbieter zu ermöglichen.
11.3. Bei Verbrauchergeschäften gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen, sofern diese von den Bestimmungen 11.1.–11.2. abweichen.
11.4. Bei Verbrauchergeschäften haftet der Anbieter ausschließlich für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird – mit Ausnahme von Personenschäden – ausgeschlossen.
11.5. Bei Unternehmergeschäften haftet der Anbieter nur für vorsätzlich oder krass grob fahrlässig verursachte Schäden. Die Frist für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen beträgt 6 Monate ab dem Zeitpunkt der Möglichkeit für den Kunden, das schadenstiftende Ereignis zu erkennen.
11.6. Die Haftung des Anbieters ist ausgeschlossen für Schäden, die durch unsachgemäße oder nicht bestimmungsgemäße Nutzung, durch die Verwendung von nicht freigegebenem Zubehör oder nicht freigegebener Software, durch mechanische Einwirkungen sowie durch unzureichende Strom- oder Internetversorgung entstehen. Ebenso sind solche Mängel von der Gewährleistung ausgenommen, die auf Eingriffe oder Änderungen an Hard- oder Software durch den Kunden zurückzuführen sind oder erst nach der Übergabe der Ware und nicht bereits bei Übergabe vorhanden waren.
11.7. Im Unternehmergeschäft haftet der Anbieter dem Kunden nur für Schäden, soweit der Kunde nicht durch Versicherungsleistungen einer eigenen oder zu seinen Gunsten abgeschlossenen Schadensversicherung Ersatz erhält. Nur darüberhinausgehende Schäden sind vom Auftragnehmer zu ersetzen.
12. Gerichtsstand und Rechtswahl
12.1. Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird die Zuständigkeit des sachlich und örtlich zuständigen Gerichts am Unternehmenssitz des Anbieters vereinbart. Für Verbrauchergeschäfte sind die Bestimmungen gemäß § 14 KSchG und Art 17 EuGVVO zu berücksichtigen (zuständig für Klagen gegen den Kunden ist dann das Gericht, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat).
12.2. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen, sofern nicht für den Verbraucher günstigere Vorschriften seines Heimatstatutes zur Anwendung gelangen.
Fassung AGB Februar 2026